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VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 5.18 PVL |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Mitbestimmung des Personalrates bei Eingruppierungen im Zuge von Einstellungen von Lehrkräften; Vornahme der Eingruppierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Unterlassene Eingruppierung von Quereinsteigern verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassene Eingruppierung von Quereinsteigern verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unterlassene tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung - Pflicht zur zeitnahen Eingruppierung nach Einstellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93
Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des …
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 5.18
Das Bundesverwaltungsgericht führte dazu in Beschlüssen vom 15. März 1995 (z.B. BVerwG 6 P 31.93, BVerwGE 98, 77 = NVwZ 1997, 80) aus, dass eine Durchsetzung solcher Beteiligungsrechte mit Hilfe einer Gerichtsentscheidung im Beschlussverfahren keine gerichtliche Zwangsdurchsetzung sein könne, weil es sich um eine innerorganisatorische Streitigkeit des öffentlichen Rechts handele. - BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10
Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats; …
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 5.18
Allerdings soll damit zur Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung im Innenrechtsstreit zwischen Personalrat und Dienststelle nichts gesagt sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 2011 - BVerwG 6 P 4.10 - Rn. 36, PersV 2011, 343 [347 r. Sp.]). - BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 3.12
Personalvertretungsrecht; Antragsabhängigkeit der Mitbestimmung bei …
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 5.18
Es ist auch zulässig, eine Dienststelle gerichtlich zur Fortsetzung eines Mitbestimmungsverfahrens zu verpflichten, statt lediglich eine dahingehende Feststellung zu treffen, und zusätzlich dazu die zugrundeliegende Verletzung des Mitbestimmungsrechts festzustellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 3.12 -, PersR 2012, 374 [376]).